Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hoch-AI
Inhaber: Nicolas Hoch
Mitteltal 3, 77716 Fischerbach
Stand: 08.09.2025
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Hoch-AI (nachfolgend “Anbieter”) und seinen Kunden. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die AGB sind in drei Teile gegliedert:
Allgemeiner Teil: Regelungen, die für alle Vertragsverhältnisse gelten.
Teil A: Besondere Bedingungen für die Nutzung von SaaS-Diensten (z.B. der “Fokus-Assistent”).
Teil B: Besondere Bedingungen für Beratungs- und Projektleistungen (z.B. “KI-Potenzial-Workshop”, Pilotprojekte).
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch die Bestätigung einer Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Bestätigung kann auch durch die Bereitstellung der Leistung erfolgen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 4 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 5 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Gesamthaftung des Anbieters unter diesem Vertrag ist, außer in den Fällen von Abs. 1, auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Gebühren beschränkt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Teil A: Besondere Bedingungen für SaaS-Dienste (“Fokus-Assistent”)
§ 7 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (SaaS)
Gegenstand dieses Teils ist die Bereitstellung des Software-Dienstes “Fokus-Assistent” (nachfolgend “SaaS-Dienst”) zur Nutzung über das Internet.
Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht, auf den SaaS-Dienst zuzugreifen und ihn für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
§ 8 Datenschutz und Rolle der Parteien (SaaS)
Verantwortlichkeit des Kunden: Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels des SaaS-Dienstes der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist allein dafür verantwortlich, eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten seiner Kommunikationspartner zu haben.
Auftragsverarbeitung: Der Anbieter agiert als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Der Kunde ist verpflichtet, den vom Anbieter bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen, der integraler Bestandteil des Vertrages wird.
Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzrechtlich unzulässigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden resultieren.
§ 9 KI-spezifische Regelungen (SaaS)
Probabilistische Natur: Dem Kunden ist bekannt, dass die Ergebnisse des SaaS-Dienstes auf KI-Modellen basieren und fehlerhaft sein können. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Ergebnisse (z.B. Zusammenfassungen, Klassifizierungen, Entwürfe) vor der weiteren Verwendung auf Richtigkeit zu prüfen.
Datenverarbeitung und Anonymisierung: Der Anbieter ergreift technische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu identifizieren und zu pseudonymisieren, bevor Inhalte zur Analyse an Unterauftragsverarbeiter (z.B. Cloud-Provider für KI-Modelle) gesendet werden.
Serviceverbesserung: Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, anonymisierte und aggregierte Daten zur Verbesserung und zum Training des Dienstes zu nutzen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung (SaaS)
Der Vertrag über den SaaS-Dienst wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil B: Besondere Bedingungen für Beratungs- und Projektleistungen
§ 11 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (Projekte)
Gegenstand dieses Teils sind Beratungs- (z.B. “KI-Potenzial-Workshop”) und Projektleistungen (z.B. Pilotprojekte) des Anbieters.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen, die Ziele und die zu erstellenden Arbeitsergebnisse werden in einem gesonderten, schriftlichen Angebot oder Vertrag (nachfolgend “Projektvertrag”) detailliert festgelegt.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden (Projekte)
Der Kunde ist zur rechtzeitigen und umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Er wird dem Anbieter alle für die Projektdurchführung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für den Anbieter während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und die für das Projekt erforderlichen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 13 Abnahme (Projekte)
Sofern die Erbringung eines abnahmefähigen Werkes (z.B. eine individuelle Software) vereinbart ist, wird der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung des Werkes anzeigen.
Der Kunde wird das Werk innerhalb von 10 Werktagen prüfen und die Abnahme erklären, sofern es im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der 10-Tages-Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt oder wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt.
§ 14 Vergütung und Zahlungsplan (Projekte)
Die Vergütung (Festpreis oder nach Aufwand) sowie ein detaillierter Zahlungsplan werden im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Ist nichts anderes vereinbart, werden 50% der Vergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Abnahme fällig.
§ 15 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (Projekte)
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Quellcode, Konzepte). Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, das im Rahmen des Projekts erworbene Know-how, allgemeine Konzepte, Methoden und wiederverwendbare Software-Komponenten für andere Projekte zu nutzen.
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